Benötigten Unterlagen:
– Antrag auf Außerbetriebsetzung (nur erforderlich, wenn Antragsteller nicht Fahrzeughalter ist)
– gültiger Fahrzeugbrief (die Zulassungsbescheinigung Teil II muss nicht vorgelegt werden)
– bei Verlust: Abnahme einer Versicherung an Eides Statt vom Verursacher des Verlustes bei einem Notar seiner Wahl oder direkt in der Kfz-Zulassungsbehörde
– bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige unter Angaben der Polizeidienststelle/
Tagebuchnummer/Vermerk über Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
bzw. der Nummer des gültigen Fahrzeugbriefes
– Zulassungsbescheinigung Teil I oder gültiger Fahrzeugschein
– Kennzeichenschilder