Formulare der Zulassungsstelle Oranienburg
Hier finden Sie die Formulare (Zulassungsstelle Oranienburg, Landkreis Oberhavel) zum Ausfüllen oder zum Download. Alternativ, können
alle notwendigen Formulare vor Ort von unseren Mitarbeitern ausgefüllt.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns wir täglich von 07: 00 bis 22:00 Uhr unter 03301426923
Die Servicegebühr für unseren Zulassungsdienst in Oranienburg beginnt ab 15€, je nach Art des Vorgangs. Zusätzlich zu unserer Servicegebühr fallen auch amtliche Gebühren und die Kosten für die Schilder an, falls Sie welche benötigen. In der Regel beläuft sich der Gesamtbetrag auf bis zu 100 Euro für alle Leistungen
Aktuell benötigen wir für Ihre Kfz-Zulassung in Oranienburg ca. 1-2 Werktage. Wir bemühen uns jedoch, den Prozess so schnell wie möglich abzuschließen, damit Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich nutzen können.
>Um Ihr Fahrzeug in Oranienburg zuzulassen, benötigen Sie bestimmte Unterlagen und Formulare. Eine detaillierte Übersicht finden Sie auf unserer Website unter https://oberhavel-kennzeichen.de/zulassungsservice-oranienburg-oberhavel.html.
Benötigten Unterlagen
– Zulassungsantrag (unterschrieben)
– SEPA Lastschriftmandat (unterschrieben)
– Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
– Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz Schein)
– Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz Brief)
– Hauptuntersuchung (TÜV/AU) (bei Fahrzeuge alter als 3 Jahre)
– Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
– Kfz Kennzeichen
– Firmen Zulassung erfordert einen entsprechenden Nachweis (Gewerbeschein / Handelsregisterauszug)
– bei Neuzulassung benötigen Sie zusätzlich die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
Benötigten Unterlagen:
– Antrag auf Außerbetriebsetzung (nur erforderlich, wenn Antragsteller nicht Fahrzeughalter ist)
– gültiger Fahrzeugbrief (die Zulassungsbescheinigung Teil II muss nicht vorgelegt werden)
– bei Verlust: Abnahme einer Versicherung an Eides Statt vom Verursacher des Verlustes bei einem Notar seiner Wahl oder direkt in der Kfz-Zulassungsbehörde
– bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige unter Angaben der Polizeidienststelle/
Tagebuchnummer/Vermerk über Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
bzw. der Nummer des gültigen Fahrzeugbriefes
– Zulassungsbescheinigung Teil I oder gültiger Fahrzeugschein
– Kennzeichenschilder
Benötigten Unterlagen
– Zulassungsantrag (unterschrieben)
– SEPA Lastschriftmandat (unterschrieben)
– Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
– Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz Schein)
– Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz Brief)
– Hauptuntersuchung (TÜV/AU) (bei Fahrzeuge alter als 3 Jahre)
– Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
– Kfz Kennzeichen
– Firmen Zulassung erfordert einen entsprechenden Nachweis (Gewerbeschein / Handelsregisterauszug)
– bei Neuzulassung benötigen Sie zusätzlich die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
Benötigten Unterlagen
– Zulassungsantrag (unterschrieben)
– Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
– eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
– Hauptuntersuchung (TÜV/AU)
– Firmen Zulassung erfordert einen entsprechenden Nachweis (Gewerbeschein / Handelsregisterauszug)
Benötigten Unterlagen
– Zulassungsantrag (unterschrieben)
– gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
– Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren der Kfz-Steuer – SEPA –
Bitte beachten Sie, dass mit dem Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens eine Bankverbindung für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer von einem inländischen Konto erteilt werden muss. Antragsteller ohne Bankverbindung müssen die fällige Steuer vor Zuteilung des Kennzeichens bei der ZOLL-Behörde entrichten. Nähere Informationen zur BAR-Einzahlung der KFZ-Steuer finden Sie unter www.zoll.de .
– Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
– aktueller Nachweis zur Hauptuntersuchung (HU) im Original
Fahrzeug ist noch zugelassen:
– die amtlichen Kennzeichen
– die Zulassungsbescheinigung Teil II oder gültiger Fahrzeugbrief
– die Zulassungsbescheinigung Teil I oder gültiger Fahrzeugschein
Fahrzeug ist außer Betrieb:
– die Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I
oder
– gültiger Fahrzeugbrief und Stilllegungsbescheinigung bzw. entwerteter
Fahrzeugschein (Fahrzeug darf nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb sein!)
– bei Neufahrzeugen oder Fahrzeuge die keine gültige Betriebserlaubnis haben, ist
eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV bzw. ein Gutachten gemäß § 21
StVZO erforderlich.
Vorführung des Fahrzeuges bei der amtlich anerkannten Prüforganisation
Das/die Fahrzeug(e) ist/sind grundsätzlich zur Identifizierung bei einem amtlich
anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr, eines Prüfers für den
Kraftfahrzeugverkehr oder bei einem Prüfingenieur vorzuführen.
Benötigten Unterlagen
– Zulassungsantrag (unterschrieben)
– SEPA Lastschriftmandat (unterschrieben)
– Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
– Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz Schein)
– Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz Brief)
– Hauptuntersuchung (TÜV/AU) (bei Fahrzeuge alter als 3 Jahre)
– Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
– Kfz-Kennzeichen
– Firmen Zulassung erfordert einen entsprechenden Nachweis (Gewerbeschein / Handelsregisterauszug)
– Gutachten nach § 23 StVZO