Benötigten Unterlagen
– Zulassungsantrag (unterschrieben)
– gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
– Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren der Kfz-Steuer – SEPA –
Bitte beachten Sie, dass mit dem Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens eine Bankverbindung für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer von einem inländischen Konto erteilt werden muss. Antragsteller ohne Bankverbindung müssen die fällige Steuer vor Zuteilung des Kennzeichens bei der ZOLL-Behörde entrichten. Nähere Informationen zur BAR-Einzahlung der KFZ-Steuer finden Sie unter www.zoll.de .
– Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
– aktueller Nachweis zur Hauptuntersuchung (HU) im Original
Fahrzeug ist noch zugelassen:
– die amtlichen Kennzeichen
– die Zulassungsbescheinigung Teil II oder gültiger Fahrzeugbrief
– die Zulassungsbescheinigung Teil I oder gültiger Fahrzeugschein
Fahrzeug ist außer Betrieb:
– die Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I
oder
– gültiger Fahrzeugbrief und Stilllegungsbescheinigung bzw. entwerteter
Fahrzeugschein (Fahrzeug darf nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb sein!)
– bei Neufahrzeugen oder Fahrzeuge die keine gültige Betriebserlaubnis haben, ist
eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV bzw. ein Gutachten gemäß § 21
StVZO erforderlich.
Vorführung des Fahrzeuges bei der amtlich anerkannten Prüforganisation
Das/die Fahrzeug(e) ist/sind grundsätzlich zur Identifizierung bei einem amtlich
anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr, eines Prüfers für den
Kraftfahrzeugverkehr oder bei einem Prüfingenieur vorzuführen.