Die notwendige Empfangsberechtigung bei Beantragung von Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen für Antragsteller, die keinen Wohnsitz/Sitz oder keine Niederlassung/Dienststelle in der Bundesrepublik Deutschland besitzen, finden Sie auch in der Rubrik „Formulare und Dokumente“ oder unter „Auto und Verkehr“ in „Anträge und Merkblätter“.